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   VG Berlin, 27.07.2007 - 5 A 137.07   

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VG Berlin, 27.07.2007 - 5 A 137.07 (https://dejure.org/2007,44282)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.07.2007 - 5 A 137.07 (https://dejure.org/2007,44282)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - 5 A 137.07 (https://dejure.org/2007,44282)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97

    Dienstliche Beurteilung von Beamten; Angabe des insgesamt erwarteten anteiligen

    Auszug aus VG Berlin, 27.07.2007 - 5 A 137.07
    Der Anspruch des Antragstellers, dass über seine Zulassung zum Aufstieg in den höheren Verwaltungsdienst der Antragsgegnerin rechtsfehlerfrei entschieden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 A 1.97 -, RiA 1983, 51 [52]; Günther, Aufstieg, DÖD 1990, 11 [20 f.]; jeweils zum alten Recht), ist bei summarischer Überprüfung durch die Entscheidung der Antragsgegnerin gegen seine Auswahl und zugunsten der Beigeladenen nicht verletzt worden, soweit das Verwaltungsgericht zur Nachprüfung berufen ist.

    Das Gericht ist darauf beschränkt zu überprüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, erkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder Richtlinien verstoßen hat (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 A 1.97 -, RiA 1983, 51 [52]; Lemhöfer, in: Schröder/Lemhöfer/Krafft, Laufbahnrecht der Bundesbeamten, § 33 [Stand: Oktober 2004] Rdnr. 16).

    Der Antragsteller machte Verstöße gegen die Regeln des Auswahlverfahrens oder das gefundene Prüfungsergebnis weder durch Gegenvorstellung im Anschluss an dessen Verkündung am 3. Februar 2004 (vgl. dazu Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 11, 4. Auflage 2004, Rdnr. 759 ff.) noch zur Begründung eines Widerspruchs gegen die nachfolgenden Entscheidungen der obersten Dienstbehörde geltend (vgl. zur Inzidentprüfung des Vorschlags: BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 A 1.97 -, RiA 1983, 51 [52]; Lemhöfer, a.a.O., Rdnr. 16 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Berlin, 27.07.2007 - 5 A 137.07
    Die in der Aufstiegsauslese aus den genannten Gründen jedenfalls stark reduzierte Bedeutung der dienstlichen Beurteilungen verlangt nicht danach, bei im Wesentlichen gleicher aktueller dienstlicher Beurteilung die Leistungsentwicklung der Bewerber als ausschlaggebend anzusehen, worauf es nur in der laufbahnimmanenten Beförderungsauslese entscheidend ankommt (vgl. dazu BVerwGE 118, 370 [377 f.]).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus VG Berlin, 27.07.2007 - 5 A 137.07
    Auf der Basis der dienstlichen Beurteilungen der beiden Bewerber im selben Statusamt stellt sich nicht mehr die Frage, ob die Herleitung der den Maßstab der dienstlichen Beurteilung gebenden Leistungsanforderungen notwendig aus dem Statusamt heraus oder auch aus dem Dienstposten hergeleitet werden darf (was das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 -, BVerwGE 124, 356 [362], als mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar ansieht).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2007 - 4 S 13.07

    Beförderungsauswahlentscheidung durch Vergleich der Anforderungskriterien mit den

    Auszug aus VG Berlin, 27.07.2007 - 5 A 137.07
    Die vom Antragsteller verlangte stärkere Gewichtung der dienstlichen Beurteilungen lässt sich nicht aus der von ihm angeführten Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit herleiten, wonach die Ergebnisse von Tests und Auswahlverfahren (mit Assessment-Center-Elementen) bei Bewerbern grundsätzlich nur ergänzend zu den dienstlichen Beurteilungen herangezogen werden können, weil sie im Vergleich mit diesen nur eine beschränkte Aussagekraft haben und die Beurteilungsgrundlage nur erweitern, also das anderweitig gewonnene Bild über einen Bewerber nur abrunden können (so letztens auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2007 - OVG 4 S 13.07 -, Beschlussabschrift S. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2019 - 10 S 45.17

    Auswahlentscheidung bei vorrangiger Einstellung von noch nicht im Dienst

    Damit scheint sie eher in der Situation einer Einstellungsbewerberin als in derjenigen einer Beförderungsbewerberin zu stehen, wie etwa (unabhängig von seiner unmittelbaren Anwendbarkeit im hiesigen Fall) § 24 Abs. 1 BLV belegen dürfte: Mit der Voraussetzung der erfolgreichen Teilnahme an einem externen Auswahlverfahren für Regelbewerber wird die sachliche Gleichheit der Einstellungs- und Befähigungsanforderungen in beiden Fällen statuiert; in den Genuss dieser Regelung kann demnach nur kommen, wer auch als unmittelbarer Einstellungsbewerber zum Zuge kommen würde (s. dazu Leppek, a.a.O.; OVG NW, Beschluss vom 5. März 2012 - 1 A 656/10 -, juris Rn. 6; zur Nähe zwischen der nach den Bestimmungen der BLV vorzunehmenden Aufstiegsauslese und der Einstellungsauswahl s. eingehend auch VG Berlin, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 5 A 137.07 -, juris Rn. 5).
  • VG München, 17.12.2014 - M 21 K 12.4365

    Bewerberauswahl für den Laufbahnaufstieg nach § 20 ELV

    OVG v. 16.08.2012, Az. 2 EO 868/11, Rn. 35 bei juris; vgl. auch § 33 Abs. 1 Satz 1 BLV) und eine Berücksichtigung der Ergebnisse von Vorstellungs- bzw. Auswahlgesprächen oder Assessment-Centern daneben nur ergänzend - etwa bei "Pattsituationen" - gestattet, wenn z.B. bei einem Beurteilungsgleichstand sonst eine "Pattsituation" bestehen würde (vgl. insofern auch den Charakter von Assessment-Centern, Auswahlgesprächen o.ä. als bloße "Momentaufnahmen": BayVGH v. 17.05.2013, Az. 3 CE 12.2469, Rn. 38 ff. bei juris; BayVGH v. 17.05.2013, Az. 3 CE 12.2470, Rn. 40 ff.; OVG Münster v. 21.06.2012, Az. 6 A 1991/11, Rn. 87 ff. bei juris; Thür. OVG v. 31.03.2003, Az. 2 EO 545/02 - jeweils m.w.N.; VG Arnsberg v. 27.03.2014, Az. 2 L 240/14, Rn. 36 bei juris; vgl. auch VG Augsburg v. 19.12.2013, Az. Au 2 E 13.491, Rn. 37 bei juris) - sieht die Kammer kein grundsätzliches Problem, wenn die Behörde im Auswahlverfahren für einen Laufbahnaufstieg auch mit nicht unerheblichem Gewicht auf die Ergebnisse eines Assessment-Centers abstellt, soweit den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG im Übrigen genügt wird (ebenso: OVG Magdeburg v. 09.04.2008, Az. 1 M 25/08; VG Hamburg v. 20.01.2012, Az. 21 K 717/10; VG Berlin v. 27.07.2007, Az. 5 A 137.07; a.A. OVG Münster v. 05.11.2007, Az. 6 A 1249/06).

    Während die mit dienstlichen Beurteilungen gemessenen Leistungen besonders aussagekräftig sind, wenn und weil ein Beamter nach seiner Beförderung in derselben Laufbahn bleibt, in der er die geforderten Fertigkeiten bereits unter Beweis gestellt hat, bringt der Aufstieg in eine andere Laufbahn einer höheren Laufbahngruppe grundsätzlich neue Anforderungen mit sich, über die sich die dienstlichen Beurteilungen kaum verhalten (VG Berlin v. 27.07.2007 a.a.O., Rn. 6 bei juris).

  • VG Ansbach, 26.09.2012 - AN 1 E 12.01466

    Zulassungsverfahren zur Ausbildungsqualifizierung für die dritte

    Im Rahmen einer Auswahlentscheidung für einen Laufbahnaufstieg komme den bisherigen - in der niedrigeren Laufbahn erstellten - Beurteilungen der Bewerber keine entscheidende Bedeutung zu; vorrangig seien vielmehr - wie auch das Verwaltungsgericht Berlin (vgl. B. v. 27.7.2007, 5 A 137.07) entschieden habe - die erzielten Prüfungsergebnisse zu berücksichtigen.

    Der Hinweis der Bevollmächtigten des Antragstellers auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (B. v. 27.7.2007, 5 A 137.07) vermag demgegenüber nicht zu überzeugen, zumal (auch) dort die Einbeziehung der dienstlichen Beurteilungen in die Auswahlentscheidung nicht als unzulässig erachtet wird.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 4 S 40.17

    Feuerwehrbeamter; Aufstieg; Zulassung zum Aufstiegslehrgang; dienstliche

    Denn die erkennbar hohe Bedeutung, die der Verordnungsgeber dem Auswahlverfahren (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 FwLVO) beimisst, beruht erstens auf der zutreffenden Erkenntnis, dass die Aussagekraft dienstlicher Beurteilungen über die Eignung in einer höheren Laufbahngruppe gering ist (so schon die 5. Kammer des VG Berlin, Beschlüsse vom 27. Juli 2007 - VG 5 A 137.07 - juris Rn. 5 f. mit weiteren Nachweisen - und vom 22. September 2017 - VG 5 L 375.17 - juris Rn. 17).
  • VG Berlin, 22.09.2017 - 5 L 375.17

    Zulassung zum Aufstiegslehrgang zum Erwerb der Befähigung für den gehobenen

    Für diesen Zweck können die dienstlichen Beurteilungen durch Auswahlinstrumente ergänzt werden, die geeignet sind, Erkenntnisse zu den Kompetenzen zu gewinnen, die in der höheren Laufbahngruppe erforderlich sind (vgl. bereits Beschluss der Kammer vom 27 Juli 2007 - 5 A 137.07 -, juris Rn. 5 f. m.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 3. August 2017 - 6 B 831.17 -, juris Rn. 29 ff.; Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 10. Kapitel, Rn. 10 f.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 2 C 74.10 -, juris Rn. 21).
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